Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.  Bestellungen von Privatpersonen werden nicht angenommen.

Für Verkäufe der Firma Mayer Lebensmitteltechnik gelten ausschließlich die nachstehenden und die jeweils in der Ausschreibung genannten Bedingungen.  Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.  Unsere Ausschreibungen sind unverbindlich.

Die veröffentlichten Ausschreibungen stellen Verkaufsanträge im Rechtssinne dar.

Unter einem Unternehmer im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

Hinweise zu Bestellungen

Gebrauchte Ware unbedingt vor Bestellung besichtigen (vgl. "Gewährleistung und Mängelhaftung").

Bestellungen nehmen wir per Email, Fax oder über die Kontaktfunktionen der jeweiligen Angebotsseiten entgegen.

Bestellungen müssen die genaue Anschrift des Bestellers  mit Telefonnummer enthalten.

Bestellungen, die nicht den vorstehenden Bedingungen entsprechen oder Bedingungen oder Vorbehalte aufweisen, können von uns für ungültig erklärt werden.

Verkauf

Der Kaufvertrag mit einem Besteller kommt mit der Annahme der Bestellung durch uns zustande. Die Annahme der Bestellung kann durch das Übersenden der Rechnung oder Auslieferung der Ware oder durch Versenden einer Auftragsbestätigung erfolgen.

Zahlung

Alle Preise sind netto, ab Standort, zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und Versand.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Sinne des UstG in das übrige Gemeinschaftsgebiet erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer.

Zahlungen sind in EURO zu leisten. Bankspesen und Kursdifferenzen gehen zu Lasten des Käufers.

Der Käufer kann gegen Ansprüche von uns nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten wurden.

Bei Zahlungsbedingung Vorkasse hat die Bezahlung bis spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung zu erfolgen.  Ist bis dahin keine Zahlung erfolgt, wird der Auftrag storniert.  In diesem Fall behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

Folgende Zahlungsarten sind möglich: Banküberweisung, Barzahlung.

Lieferung

Beim Verkauf an ausländische Abnehmer sind wir als Ausführer verantwortlich für die Beachtung der Zollvorschriften.

Die Kosten für die Zollbehandlung trägt der Käufer.

Gebrauchtmaschinen werden ab Stand- bzw. Lagerplatz verkauft.  Der Käufer hat für die Verladung und Transport notwendigen Arbeitskräfte und Gerätschaften zu stellen und alle Abholkosten (einschl. etwaiger Hilfeleistungen der abgebenden Stelle) zu zahlen, soweit es sich um Gebrauchtmaschinen handelt.

Mit der Übergabe der Ware, spätestens jedoch mit Ablauf der Drei-Wochen-Frist, geht die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang der Ware auf den Käufer über.

Lieferungen an Drittländer (nicht EU-Mitgliedsstaaten):

Zur Sicherstellung des für deutsche Umsatzsteuerzwecke notwendigen Ausfuhrnachweises liefern wir ausschließlich mit deutschen Transportunternehmen. Bei Selbstabholung oder Transport durch ausländische Transportunternehmen behalten wir uns vor, die deutsche Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Prozentsatz als Sicherheitsleistung bis zur Beibringung des Ausfuhrnachweises zu berechnen.  Nach Beibringung des Ausfuhrnachweises, der spätestens drei Monate nach Lieferdatum beizubringen ist, wird der entsprechende Betrag binnen 30 Tagen zurückerstattet.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum der gelieferten Ware geht erst mit Bezahlung auf den Käufer über.

Gewährleistung und Mängelhaftung

Die Gebrauchtmaschinen sind ausgemustert worden, weil sie in der Regel nicht mehr den technischen Ansprüchen an sie gerecht werden, für den Produktionsablauf der Benutzer nicht mehr passend oder teilweise nicht mehr funktionsfähig sind.  Zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit können umfangreiche Reparaturen erforderlich sein. Angaben in den Ausschreibungsunterlagen dienen lediglich der allgemeinen Identifizierung der Ware und stellen keine Eigenschaften im kaufrechtlichen Sinne dar. Die Angaben lassen keinen Rückschluss auf den Zustand der Ware oder deren Funktionsfähigkeit im Einzelfall zu. Der Käufer hat die Ware aus diesem Grund vor Bestellung unbedingt zu besichtigen.

Der Verkauf der gebrauchten Maschinen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, sofern nichts anderes vereinbart ist, und/ oder sofern der Käufer Unternehmer ist.  An Privatpersonen finden grundsätzlich keine Verkäufe statt.

Aufgrund der Unkenntnis des tatsächlichen Zustands gebrauchter Maschinen übernimmt die Firma Mayer Lebensmitteltechnik grundsätzlich keine Garantien für Art, Menge, Güte, Zustand, Verwendbarkeit, Funktionsfähigkeit und Nichtvorhandensein von Mängeln.

Haftung

Eine Haftung der Firma Mayer Lebensmitteltechnik - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Vorschriften nur, soweit Schäden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), die in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns zurückzuführen ist.

Zahlungs- und Abnahmeverzug

Bei Zahlungsverzugs eines Unternehmers kann die Firma Mayer Lebensmitteltechnik unter Vorbehalt aller weitergehenden Rechte Zinsen i. H. von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz berechnen und ihre fälligen Leistungen aus allen mit dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträgen zurückhalten.  Ansonsten beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Pleinfeld. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Weißenburg, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das internationale UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Teile oder des unwirksamen Teiles tritt die Formulierung, die dem ursprünglich zugedachten Sinn am nächsten kommt.

 

Pleinfeld / Ramsberg, 29.04.2024

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